Zum Inhalt springen
asbest-frei.com

Asbest entsorgen und sanieren in Wiener Neustadt (Stadt)

Im Bezirk Wiener Neustadt (Stadt) sind 4 Betriebe von der Arbeitsinspektion für Asbestarbeiten ermächtigt. 2 davon dürfen auch Dämmung, Putz und Verkleidungen sanieren, etwa Spritzasbest.

Nur ein paar Platten loswerden? Wo Sie Asbest und Eternit in Wiener Neustadt (Stadt) abgeben

Nach Asbestart filtern

Alle 4 Betriebe amtlich ermächtigt · Arbeitsinspektion

Ermächtigte Betriebe in Wiener Neustadt (Stadt)

Asbest und Eternit entsorgen in Wiener Neustadt (Stadt)

In Wiener Neustadt schickt das Trenn-ABC der Stadt Asbest in gebundener Form, also Eternit, Dachplatten und Asbestzement, zur Abfallbehandlungsanlage in der Raketengasse 50. Asbestabfälle stehen dort auf der Liste der kostenpflichtigen Abfälle.

Die Anlage hat Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen ist sie zu.

Was für ganz Niederösterreich gilt, steht unter Asbest und Eternit entsorgen in Niederösterreich.

Quellen: Stadt Wiener Neustadt, Trenn-ABC der Abfallwirtschaft 2025 und Seite Abfallbehandlungsanlage (wiener-neustadt.at). Stand: Oktober 2026. Regeln und Tarife ändern sich, fragen Sie vor der Fahrt nach.

Anfrage für ein Objekt in Wiener Neustadt (Stadt)

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal. Wir bieten die Anfrage ermächtigten Betrieben in Wiener Neustadt (Stadt) und Umgebung an, zuerst ohne Ihre Kontaktdaten. Wer sie übernimmt, meldet sich direkt bei Ihnen, meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

Andere Bezirke in Niederösterreich

Welcher Betrieb passt, hängt davon ab, was verbaut ist: Dach- und Fassadenplatten sind meist fest gebundener Asbest, Dämmungen, Putze und Spritzasbest dagegen oft schwach gebundener Asbest. Was eine Sanierung ungefähr kostet, schätzt der Kostenrechner.

Quellen & Methodik zu Wiener Neustadt (Stadt)

Amtlicher AuszugAlle 4 Betriebe stehen auf der offiziellen Liste der Arbeitsinspektion. Seit 31.03.2026 darf in Österreich nur arbeiten, wer dort geführt wird.

§ 26 Abs. 1 Grenzwerteverordnung 2025 · Arbeitsinspektion · Stand 06/2026