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Asbest entsorgen und sanieren in Sankt Pölten (Stadt)

Im Bezirk Sankt Pölten (Stadt) sind 4 Betriebe von der Arbeitsinspektion für Asbestarbeiten ermächtigt. Einer davon darf auch Dämmung, Putz und Verkleidungen sanieren, etwa Spritzasbest.

Nur ein paar Platten loswerden? Wo Sie Asbest und Eternit in Sankt Pölten (Stadt) abgeben

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Alle 4 Betriebe amtlich ermächtigt · Arbeitsinspektion

Ermächtigte Betriebe in Sankt Pölten (Stadt)

Kukla GmbH

Hinterhoferstraße 5, 3100 St. Pölten · Sankt Pölten (Stadt)

Dach & FassadeAnfragen

Asbest und Eternit entsorgen in Sankt Pölten (Stadt)

In St. Pölten übernimmt das Abfalllogistikzentrum der Stadt in der Linzer Straße 145 Eternit gegen Entgelt. Gedacht ist es für Bauschutt in Mengen, die über die Haushaltsmenge eines Wertstoffsammelzentrums hinausgehen. Die Stadt nennt Eternit dabei ausdrücklich neben Fliesen, Rigips und Ziegeln.

Ob ein Wertstoffsammelzentrum kleine Mengen nimmt, sagt die Stadt dort nicht.

Was für ganz Niederösterreich gilt, steht unter Asbest und Eternit entsorgen in Niederösterreich.

Quellen: Stadt St. Pölten, Abfalllogistikzentrum „Am Ziegelofen“ (st-poelten.at). Stand: Oktober 2026. Regeln und Tarife ändern sich, fragen Sie vor der Fahrt nach.

Anfrage für ein Objekt in Sankt Pölten (Stadt)

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal. Wir bieten die Anfrage ermächtigten Betrieben in Sankt Pölten (Stadt) und Umgebung an, zuerst ohne Ihre Kontaktdaten. Wer sie übernimmt, meldet sich direkt bei Ihnen, meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

Andere Bezirke in Niederösterreich

Welcher Betrieb passt, hängt davon ab, was verbaut ist: Dach- und Fassadenplatten sind meist fest gebundener Asbest, Dämmungen, Putze und Spritzasbest dagegen oft schwach gebundener Asbest. Was eine Sanierung ungefähr kostet, schätzt der Kostenrechner.

Quellen & Methodik zu Sankt Pölten (Stadt)

Amtlicher AuszugAlle 4 Betriebe stehen auf der offiziellen Liste der Arbeitsinspektion. Seit 31.03.2026 darf in Österreich nur arbeiten, wer dort geführt wird.

§ 26 Abs. 1 Grenzwerteverordnung 2025 · Arbeitsinspektion · Stand 06/2026